Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25.05.2018 und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) seit dem 30.06.2017.
Auch, wenn es in erster Linie darum geht, die Praktiken der kommerziellen Unternehmen transparenter zu machen, sind auch die Vereine und Verbände davon betroffen - unabhängig, ob sie gemeinnützig sind oder nicht.
In der DSGVO gelten zwei Grundsätze:
Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt
Grundsatz der Datensparsamkeit
Die Datenverarbeitung ist somit grundsätzlich nur erlaubt, wenn es eine gesetzliche bzw. vertragliche Grundlage dafür gibt oder die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
Alle Vereine und Verbände müssen sich daher mit den Vorgaben der DSGVO befassen und die notwendigen Anpassungen und Umstellungen vornehmen.
Die Missachtung von Datenschutzbestimmungen kann zu empfindlichen Strafen führen!